Standsicherheitsgutachten
Auf Grund gesetzlicher Vorgaben kommt dem Thema Standsicherheit bei der Projektierung von Projekten, insbesondere bei Festgesteinsabbauen, ein neuer, hoher Stellenwert zu. Wir befassen uns mit dieser Problematik und konzipieren Standsicherheitsgutachten bei der Projektierung von Steinbrüchen, Schottergruben sowie Deponien.
Es bestehen je nach Zweck des Vorhabens (z.B. Steinbruch, Deponien, Wegböschungen, etc.) verschiedene gesetzliche Vorgaben, die für den jeweiligen Standsicherheitsnachweis unterschiedlich Vorgaben definieren. Zum Nachweis der Standsicherheit müssen verschiedene Versagensmechanismen einzeln nachgewiesen werden.
Die geotechnischen Gutachten für Festgesteinsabbaue werden gemäß Tagbauarbeitenverordnung (gesetzliche Vorgabe) erstellt. Nach der Begehung vor Ort (diese beinhaltet Ermittlung der Gebirgsqualität, photogrammetrische Vermessung der Bruchwände für eine Gefügeanalyse, Aufnahme und Kartierung der gebirgscharakteristischen Parameter) wird eine geotechnische Beurteilung, sowie Beschreibung und Beurteilung von möglichen Versagensmechanismen ausgearbeitet.